
Fragen zur Nachlassregelung – Die Aufteilung einer Erbschaft im Trauerfall
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotional sehr belastende Zeit. Neben der Trauer stehen viele Menschen vor der Herausforderung, sich mit der Erbfolge und der Aufteilung des Nachlasses auseinanderzusetzen. Wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese regelt, wie das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verstorbenen auf die Erben übergehen. Wir erklären, wie sich die Erbschaft in verschiedenen familiären Konstellationen verteilt und was Sie wissen sollten, um Klarheit in einer schwierigen Zeit zu erhalten.
Der Erbfall – Was passiert, wenn der Erblasser verstirbt?
Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Verstorbenen an die Erben übergehen. Nach dem Tod des Erblassers ist der Erbe gesetzlich verpflichtet, den Nachlass zu übernehmen – dazu gehört nicht nur das Vermögen, sondern auch etwaige Schulden. Der Erbfall tritt in Kraft, sobald der Tod des Erblassers festgestellt wurde. Wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Gesetzliche Erbfolge – Wie wird das Erbe verteilt?
Ist keine letztwillige Verfügung (z. B. ein Testament oder Erbvertrag) vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese regelt, wer erbt und wie der Nachlass aufgeteilt wird. Die gesetzliche Erbfolge folgt einer festen Reihenfolge:
- Erste Ordnung: Kinder des Verstorbenen – Sie erben zu gleichen Teilen.
- Zweite Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (z. B. Geschwister des Verstorbenen).
- Dritte Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen.
Es wird dabei immer ein Verwandter höherer Ordnung den Nachlass des Verstorbenen erhalten.
Was passiert bei einem Testament?
Ein Testament ermöglicht es dem Erblasser, eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung zu treffen. In vielen Fällen entscheiden sich Ehepaare, ein gemeinsames Testament zu verfassen, um zu bestimmen, dass der überlebende Ehepartner zunächst alleine erbt und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben.
Erbrecht von Ehegatten – Was passiert, wenn der Ehepartner verstirbt?
Für den überlebenden Ehepartner gilt, dass er je nach Güterstand einen bestimmten Anteil des Erbes erhält. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehepartner mindestens ein Viertel des Nachlasses. Dies kann sich auf bis zu die Hälfte erhöhen, wenn keine Kinder vorhanden sind oder der Erblasser keine weiteren Verwandten hinterlässt.
Beispiele zur Aufteilung einer Erbschaft
Um die gesetzliche Erbfolge besser zu verstehen, haben wir einige typische Beispiele für die Aufteilung einer Erbschaft zusammengestellt:
1. Ehepaar mit Kindern – Der Ehemann ist verstorben
Erbteile:
Ehefrau: 1/2
Jedes der 2 Kinder: je 1/4
Wenn der Ehemann verstirbt und er keine abweichende Verfügung hinterlässt, wird das Vermögen zwischen der Ehefrau und den Kindern aufgeteilt. Die Ehefrau erhält die Hälfte des Nachlasses, während jedes Kind zu gleichen Teilen den Rest des Erbes erhält.
2. Ehepaar mit drei Kindern – Die Ehefrau ist verstorben
Erbteile:
3 Kinder: je 1/3
Im Fall, dass die Ehefrau nach dem Ehemann verstirbt, erben die 3 Kinder den gesamten Nachlass gleichmäßig untereinander. Eltern der verstorbenen Ehefrau erhalten nichts, da die Kinder in der Erbfolge Vorrang haben.
3. Ehepaar ohne Kinder – Der Ehemann verstirbt und die Ehefrau lebt, aber die Geschwister des Verstorbenen sind noch lebendig
Erbteile:
Ehefrau: 3/4
Eltern des Ehemanns: je 1/8
Wenn der Ehemann keine Kinder hinterlässt, aber noch Eltern oder Geschwister vorhanden sind, erbt die Ehefrau den Großteil des Nachlasses (drei Viertel). Die Eltern des Verstorbenen erhalten je ein Achtel des Vermögens. Geschwister des Verstorbenen sind in diesem Fall nicht erbberechtigt.
4. Single stirbt – Ein Elternteil lebt noch und es gibt vier Geschwister des Verstorbenen
Erbteile:
Der überlebende Elternteil: 50 %
Jedes der 4 Geschwister: je 1/8
Bei einem ledigen Erblasser, der noch Eltern und Geschwister hat, erbt der überlebende Elternteil die Hälfte des Nachlasses. Die vier Geschwister des Verstorbenen teilen sich die andere Hälfte, jeder erhält 1/8.
Der Verlust eines geliebten Menschen und die Erbregelung
Die Auseinandersetzung mit dem Erbe eines verstorbenen Angehörigen kann eine emotionale und rechtlich komplexe Aufgabe sein. In dieser schwierigen Zeit sind wir von [Name des Bestattungsunternehmens] für Sie da. Wir helfen nicht nur dabei, den Verlust zu verarbeiten, sondern bieten auch Unterstützung in Fragen rund um die Erbfolge und Nachlassregelung. Wenn Sie Fragen zur Erbschaft oder zum Testament haben, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Warum eine rechtzeitige Nachlassregelung wichtig ist
Niemand denkt gerne an das eigene Lebensende, doch eine frühzeitige Regelung des Nachlasses kann Konflikte und Unsicherheiten im Falle des eigenen Todes vermeiden. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau nach Ihren Vorstellungen verteilt wird und Ihre Angehörigen sich in der schweren Zeit nicht auch noch mit rechtlichen Streitigkeiten auseinandersetzen müssen.